Beitragszuschlag in der GKV
Seit dem 01.07.2005 haben gesetzlich versicherte Arbeitnehmer außerdem einen Extrabeitrag von 0,9 % ihres Bruttoeinkommens zu leisten. Im Gegenzug sinken die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen um 0,9 %, sodass sich die Gesamtbelastung der Versicherten um 0,45 % erhöht (die 0,9 % Beitragssenkung kommen zunächst zur Hälfte von 0,45 % den Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu Gute, sodass gilt: Zusatzbelastung = 0,9 % Extrabelastung - 0,45 % Beitragssenkung). Berechnungsbeispiel: Bruttoverdienst = 2.000 EUR Beitragssatz alt = 14 % = 280 EUR (bis 30.06.2005) Anteil Arbeitnehmer alt = 140 EUR Beitragssatz neu = 13,1 % = 262 EUR (seit 01.07.2005) Anteil Arbeitnehmer = 131 EUR plus Extrabeitrag für Arbeitnehmer (0,9 %) = 18 EUR Gesamtbeitrag neu = 149 EUR
Betriebskrankenkasse
Auf ein bestimmtes Unternehmen bezogene Krankenkasse, die zugleich Träger der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Betriebskrankenkassen ergänzen das Netz von Allgemeinen Ortskrankenkassen und Ersatzkassen. Grundsätzlich stehen Betriebskrankenkassen allen gesetzlich Versicherten offen, in der Praxis kann das Tätigkeitsgebiet einer Betriebskrankenkasse aber begrenzt sein.
BKK
Abkürzung für Betriebskrankenkasse.
Bonustarif in der GKV
Bezeichnung für spezielle Tarife in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bei denen für bestimmte gesundheitserhaltende bzw. vorbeugende Aktivitäten der Versicherten wie z. B. sportliche Aktivitäten oder regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen Beitragsnachlässe ("Boni") gewährt werden. Die konkrete Ausgestaltung eines Bonustarifes kann je nach Krankenkasse stark schwanken.
Brillenversicherung
Spezielle Ergänzungsversicherung für Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung, in der bestimmte Zusatzleistungen für Brillen und Sehhilfen wie Bruch und Beschädigungen sowie der Neubedarf bei Änderungen der Sehstärke versichert sind. Siehe auch Ergänzungsversicherung.
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