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Krankenversicherung Lexikon:

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E wie Ersatzkasse

Eintrittsalter in eine Krankenversicherung

Das Lebensalter des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person beim formellen Beginn der Versicherung. Maßgebend ist das Geburtsdatum, das dem formellen Beginn am nächsten liegt. Tipp: Fragen Sie beim Abschluss einer Lebens- oder Krankenversicherung nach, ob durch eine Rückdatierung und daraus ggf. sinkendem Eintrittsalter eine Beitragsersparnis möglich ist

Ergänzungstarif in der privaten Krankenversicherun

Tarif in der Privaten Krankenversicherung, der die gesetzlichen Leistungen verbessert („ergänzt“). Ergänzungstarife stehen auch gesetzlich Versicherten offen und werden vor dem Hintergrund des Umbaus der gesetzlichen Sozialsysteme immer wichtiger. Siehe auch Praxispauschale.

Ersatzkasse

Träger der sozialen Krankenversicherung. Gehören in den Kreis der gesetzlichen Krankenversicherungen.