StartseitePrivate KrankenversicherungVersicherungsvergleichKrankenzusatzversicherungKrankenversicherung für TiereKrankenversicherung LexikonPraxisgebühr

Krankenversicherung Lexikon:

A wie Auslandsversicherung

B wie Betriebskrankenkasse

E wie Ersatzkasse

F wie Familienversicherung

G wie gesetzliche Krankenkasse

H wie Hausarztmodell

I wie Innungskrankenkasse

K wie Krankenversicherung

O wie Ombudsfrau/mann

P wie private Krankenkasse

R wie Reisekrankenversicherung

S wie Sucht

U wie unerwünschte Risiken

V wie Versicherungspflichtgrenze

Z wie Zusatzversicherung

Allgemein:

Startseite

SITEMAP

COPYRIGHT

IMPRESSUM

F wie Familienversicherung

Fallpauschale

Fester Betrag ("Pauschale") in der Gesetzlichen Krankenversicherung, der je nach Diagnose ("Krankheitsfall") von der Krankenversicherung an den behandelnden Arzt gezahlt wird. Mit der Kostenpauschale soll eine weitere Kostenexplosion in der GKV verhindert werden. Siehe auch Kopfpauschale, ICD 10 und Zuzahlung.

Familienversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung versteht man unter einer Familenversicherung das kostenlose mitversichern von Ehepartnern und Kindern.