F wie Familienversicherung
Fallpauschale
Fester Betrag ("Pauschale") in der Gesetzlichen Krankenversicherung, der je nach Diagnose ("Krankheitsfall") von der Krankenversicherung an den behandelnden Arzt gezahlt wird. Mit der Kostenpauschale soll eine weitere Kostenexplosion in der GKV verhindert werden. Siehe auch Kopfpauschale, ICD 10 und Zuzahlung.
Familienversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung versteht man unter einer Familenversicherung das kostenlose mitversichern von Ehepartnern und Kindern. |