StartseitePrivate KrankenversicherungVersicherungsvergleichKrankenzusatzversicherungKrankenversicherung für TiereKrankenversicherung LexikonPraxisgebühr

Krankenversicherung Lexikon:

A wie Auslandsversicherung

B wie Betriebskrankenkasse

E wie Ersatzkasse

F wie Familienversicherung

G wie gesetzliche Krankenkasse

H wie Hausarztmodell

I wie Innungskrankenkasse

K wie Krankenversicherung

O wie Ombudsfrau/mann

P wie private Krankenkasse

R wie Reisekrankenversicherung

S wie Sucht

U wie unerwünschte Risiken

V wie Versicherungspflichtgrenze

Z wie Zusatzversicherung

Allgemein:

Startseite

SITEMAP

COPYRIGHT

IMPRESSUM

G wie gesetzliche Krankenkasse

GKV

Abkürzung für Gesetzliche Krankenversicherung

Geringfügigkeitsgrenze

Grenze beim Bruttogehalt, bis zu der keine Beitragspflicht des Arbeitnehmers in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung besteht. Für das Jahr 2006 beträgt diese 400 EUR.

Gesetzliche Krankenversicherung

Alle Arbeitnehmer und manche Selbstständige und Freiberufler müssen sich bei einem monatlichen Verdienst bis unter der Pflichtversicherungsgrenze von 3.937,50 EUR monatlich (Stand: 01.07.2006) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Bei Erreichen der Grenze besteht eine Befreiungsmöglichkeit und damit das Recht, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Neben der Vollversicherung und der Teilversicherung für Beihilfeberechtigte bietet die PKV verschiedene Zusatztarife zur Ergänzung der GKV.

Gesundheitsprüfung

Fragen in Versicherungsanträgen zur Feststellung des aktuellen Gesundheitszustandes der zu versichernden Person. Die Antworten dienen der Einschätzung des zu versichernden Risikos und bewirken ggf. eine Prämienerhöhung (bei erhöhtem Risiko - z.B. starke Raucher) oder Ablehnung des Antrages (bei nicht zu versicherndem Risiko - z.B. Erkrankung an AIDS).
Tipp: Beantworten Sie die Gesundheitsfragen sehr genau. Jeder verschwiegene Umstand kann bei Bekanntwerden ggf. zur Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens bzw. zur Anfechtung und Rücktritt vom Vertrag führen!