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Krankenversicherung Lexikon:

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K wie Krankenversicherung

Kopfpauschale

In der politischen Debatte vorgesehener fester Betrag ("Pauschale") für jeden Versicherten zur Deckung der Kosten in der GKV in Höhe von 186 EUR pro Monat. Ob und wann die Kopfpauschale tatsächlich eingeführt wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen. Siehe auch Fallpauschale und Zuzahlung.

Krankenversicherung und Akkupunktur

Alternative Heilmethode, die aus der traditionellen chinesischen Medizin in die westliche Schulmedizin übernommen wurde. Lange Zeit fachlich umstritten, werden heute Kosten für eine Akupunktur i. d. R. dann von der Krankenversicherung übernommen, wenn eine eindeutige medizinische Indikation vorliegt.

Krankenversicherung für Mediziner

Eine Krankenversicherung für Mediziner ist eine private Zusatzversicherung die durch ihre Leistungen speziell auf Mediziner zugeschnitten wurde und die von vereinzelten Versicherungsagenturen angeboten werden.

Krankenversicherung für Tiere

Krankenversicherungen für Tiere bieten dem Tierhalter oft eine Angebotspalette, aus der er das für seinen Schützling optimale Versicherungspaket auswählen kann.
Eine OP Versicherung für Hund, Katze und Pferd übernimmt beispielsweise die Kosten einer Operation. Diese können, je nach Umfang der Operation schon mal mehrere tausend Euro betragen.
Viele Versicherer bieten aber auch so genannte Vorsorgepakete an. Die Tierversicherung übernimmt in solch einem Fall beispielsweise die durch Impfungen entstandenen Kosten.

Krankenversicherung der Rentner

Spezielles System zur Krankenversicherung von Senioren ("Rentnern"). Wie Arbeitnehmer tragen in der GKV auch pflichtversicherte Rentner den halben Beitragssatz, bemessen an der Bruttorente. Die andere Hälfte wird vom jeweiligen Rentenversicherungsträger übernommen. Beide Hälften werden vom Rentenversicherungsträger an die zuständige Krankenkasse abgeführt. Für freiwillig Versicherte gelten besondere Bestimmungen.

Krankenversicherungskarte

In Deutschland erhält der Versicherungsnehmer mit dem Abschluss einer Krankenversicherung die so genannte Krankenversicherungskarte. Die Krankenversichertenkarte, wie sie auch genannt wird, ist eine Speicher-Chipkarte, deren Aufgabe es, die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung nachzuweisen. Zusätzlich dazu dient sie den Krankenkassen und Ärzten zu Abrechnungszwecken