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O wie Ombudsfrau/mann

Ombudsfrau/-mann

Schlichter bei Streitigkeiten, hier speziell zwischen Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften einerseits und ihren Kunden andererseits. Die Schlichtungsverfahren sind für Privatkunden bis zu einer bestimmten Höhe des Streitwertes kostenlos. Der Spruch der Ombudsperson ist für die Gesellschaft bis zu einer bestimmten Höhe des Streiwertes bindend (i.d.R. bis zu 5.000 EUR), über diese Grenze hinaus bekommt er einen empfehlenden Charakter, der in der Praxis meistens anerkannt wird

Ombudsmann der Privaten Krankenversicherung

Der Ombudsmann nur für die Private Kranken- und Pflegeversicherung ist zu erreichen unter:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung; Leipziger Straße 104; 10117 Berlin; Ruf 01802 / 55 04 44; www.pkv-ombudsmann.de