Sucht
Verhalten, bei dem Drogen aller Art (Alkohol, Rauschgifte, Tabak usw.) wiederholt und i.d.R. mit steigender Konzentration eingenommen werden, sodass es ab einem bestimmten Zeitpunkt zu gesundheitlichen Schäden kommt. Süchte sind sowohl in der GKV wie in der PKV grundsätzlich als Leistungsgrund anerkannt, doch kann es im Einzelfall Ausschlüsse vom Versicherungsschutz geben.
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