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U wie unerwünschte Risiken

Unerwünschte Risiken

Sammelbezeichnung für Risiken, die ein Versicherungsunternehmen nicht versichern kann oder möchte. Unerwünschte Risiken werden i.d.R. schon bei der Antragstellung zurück gewiesen. Typische Beispiele für unerwünschte Risiken sind Antragsteller mit vielen Vorschäden, gefahrträchtige Berufe in der Berufsunfähigkeitsversicherung (z.B. Sprengmeister) oder Vorerkrankungen in der Lebens- und privaten Krankenversicherung (z.B. Diabetes).