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V wie Versicherungspflichtgrenze

Verdienstausfall

Wegfall von Einkommen aufgrund von Krankheit oder Unfall. Die sozialrechtlichen Regelungen zum Ausgleich von Verdienstausfall sind sehr komplex und abhängig von vielen Faktoren bei der betreffenden Person.
Tipp: Prüfen Sie die Einkommenssituation bei Krankheit und Unfall besonders genau und schließen Sie festgestellte Versorgungslücken rechtzeitig (z.B. durch Abschluss eines ausreichenden Krankentagegeldes oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung).

Versicherungspflichtgrenze

Grenzbetrag in der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung zur Feststellung einer Versicherungspflichtigkeit. Liegt der Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze, besteht für die betreffende Person in der GKV keine Versicherungspflicht, doch gibt es die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung. Die aktuelle Versicherungspflichtgrenze liegt bei einem monatlichen Gehalt oder Lohn von 3.937,50 EUR (Stand: 01.07.2006).

Vorerkrankung

Wesentliche gesundheitliche Beeinträchtigung im Vorfeld eines Versicherungsantrages (insbesondere in der BU-, Kranken- und Lebensversicherung). Vorerkrankungen haben maßgeblichen Anteil an der Einschätzung des zu versichernden Risikos durch den Versicherer und sind deshalb auf Nachfrage anzugeben. Falsche oder fehlende Angaben zu Vorerkrankungen können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Wartezeit
Frist zwischen der Beantragung von Versicherungsschutz und dessen tatsächlichem Beginn. Die Wartezeit verhindert unkalkulierbare Risiken für das Versicherungsunternehmen. Von besonderer Bedeutung ist die Wartezeit in der Kranken- und Rechtsschutzversicherung; Vorverträge werden aber oftmals angerechnet.
Tipp: Wartezeiten bei Krankenversicherungen können i.d.R. durch eine ärztliche Untersuchung vermieden werden.