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Z wie Zusatzversicherung

Zahnersatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Kosten für Zahnersatz werden in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seit dem 01.01.2005 nur noch als Festzuschuss gemäß zahnärztlichem Befund geleistet. Darüber hinaus gehende Kosten hat der Versicherte grundsätzlich selber zu tragen.


Tipp: Vergleichen Sie vor größeren Behandlungen für Zahnersatz die Kosten für Behandlungspläne von verschiedenen Zahnärzten und holen Sie im Zweifelsfall auch den Rat der GKV ein.

Zusatzversicherung

Sammelbezeichnung für zusätzliche Privatversicherungen zur Gesetzlichen Sozialversicherung oder für Erweiterungen des privaten Basisversicherungsschutzes. Von besonderer Bedeutung sind hier die Berufsunfähigkeits- sowie die Unfallzusatzversicherung im Rahmen von Lebensversicherungen. Tipp: Der Einschluss von Zusatzversicherungen in Lebensversicherungen ist oftmals preiswerter als der Abschluss eines eigenständigen Vertrages. Allerdings sind auch die Leistungen dieser Zusätze begrenzt.