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Auslandskrankenschutz für gesetzlich VersicherteBei Reisen über die Landesgrenze ist ein Auslandskrankenschutz vor allem für gesetzlich Krankenversicherte unverzichtbar. In allen Ländern mit denen keine Sozialversicherungsabkommen bestehen - dazu gehören in der Regel alle außereuropäischen Länder, aber auch Zypern und einige osteuropäische Staaten – ist man Privatpatient und muss für anfallende Kosten selbst aufkommen.
Auslandskrankenschutz für PrivatversicherteDoch auch bei privat Krankenversicherten ist ein zusätzlicher Auslandskrankenschutz oft dringend anzuraten. Im Ausland anfallende Krankenkosten lassen sich durch eine Auslandsreise-Krankenversicherung abdecken, und die oftmals vereinbarte Selbstbeteiligung der privaten Krankenvollversicherung ist damit hinfällig. Zudem kann dadurch eine mögliche Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung gerettet werden. Was leistet eine Auslandsreise-KrankenversicherungEine private Auslandsreise-Krankenversicherung bietet Ihnen weltweiten Schutz (ab Grenzübertritt) für die finanziellen Folgen einer Heilbehandlung wegen Krankheit oder ärztlichen Behandlung auf Grund eines Unfalles im Ausland. Neben freier Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort umfassen die Leistungen oftmals die volle oder teilweise Kostenerstattung u.a. für: * Ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen * Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen * Ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport * Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus Kostenlose Versicherungsvergleiche Gratis Vergleiche von Versicherungen. Geben Sie nicht unötig viel Geld aus. Pfiffige Sparer klicken hier, und sparen Monat für Monat! www.Tarifcheck24.de JETZT VERGLEICHEN Was ist die: Gesetzliche Krankenversicherung?
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